Der Architekt und die Planung


        Architektur Planung Barrierefreies Bauen

Der Architekt ist der Ansprechpartner bezüglich jeglicher Formen von Baumaßnahmen. Sein Aufgabenbereich liegt nicht nur in der kreativ- gestalterischen Planung und Ausführung von Gebäuden, sondern auch im organisatorischen, logistischen und wirtschaftlichen Bereich. In dem speziellen Themenbereich des barrierefreien Bauens machten wir durch unsere Beratungen die Erfahrung, dass man sich insbesondere auf die einzelnen speziellen Bedürfnisse dieser Zielgruppe einstellen muss. Darunter verstehen wir unter anderem auch eine soziale Beratung, auf die ich als selbst Betroffener intensiv eingehen kann.

Des weiteren unterscheidet sich der Ablauf einer barrierefreien Baumaßnahme nicht im wesentlichen von anderen Baumaßnahmen. Der Architekt orientiert sich an den Leistungsphasen der HOAI (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure), die sich in neun Ablaufphasen gliedert:

  1. Grundlagenermittlung

  2. Vorplanung

  3. Entwurfsplanung

  4. Genehmigungsplanung

  5. Ausführungsplanung

  6. Vorbereitung der Vergabe (Erstellen von Leistungsverzeichnissen)

  7. Mitwirken bei der Vergabe (Auftragsvergabe)

  8. Objektüberwachung (Bauüberwachung)

  9. Objektbetreuung und Dokumentation

Um unvorhersehbare Folgekosten, entstanden z.B. durch nachträgliche Änderungen, zu vermeiden legt unser Büro besonders Wert auf die ersten drei Leistungsphasen. Im speziellen Fall einer barrierefreien Planung können durch meine fachgerechte Beratung des Kunden und einer fachspezifischen Grundlagenbegutachtung durch unsere Bauingenieurabteilung solche Mehrkosten vermieden werden.

Dabei prüfen wir als erstes folgende Maßnahmen:

  • Feststellung der baulichen Bedürfnisse bezüglich des Behinderungsgrades des Kunden.

  • Prüfung der statischen, technischen Situation eventuell vorhandener Immobilien.

  • Kostengegenüberstellung in Bezug auf Umbaumaßnahme- Neubaumaßnahme.

  • Berücksichtigung der Zukunftspläne des Kunden in beruflicher und familiärer Hinsicht.

  • Prüfung der Zuständigkeit von Kostenträger für Bauförderung.

Bei weiteren Fragen bezüglich des Planungs- oder Ausführungsablaufes nehmen Sie einfach mit uns Kontakt auf.