Was versteht man unter Barrierefreiheit?
Es gibt verschiedene Ansätze, den Begriff des barrierefreien Bauens zu definieren. Primär wird er im allgemeinen mit Hilfe der Normen DIN 18024 und DIN 18025, sowie der neuen Norm DIN 18040 beschrieben. In diesen Normen werden genaue Richtlinien über bauliche Maßnahmen für Behinderte (wie zum Beispiel Abstandsflächen und Höhen) im öffentlichen und privaten Bereich vorgegeben.
Unser Büro vertritt die Meinung, dass diese Normen für die Bedürfnisse vor allem im öffentlichen Bereich entwickelt worden sind und es im Einzelfall notwendig ist, diese Vorgaben für den privaten Bereich zu prüfen. Das heisst, es muss individuell der Behinderungsgrad sowie die physische und psychische Verfassung der betroffenen Personen festgestellt werden.
Es ist notwendig, sich ein genaues Bild über den Tagesablauf des einzelnen Kunden zu verschaffen. Dabei konzentrieren wir uns darauf, eine möglichst effektive, individuelle und wirtschaftlich vertretbare Lösung zu finden.
Es ist unser Ziel geworden, durch bauliche Maßnahmen die integrativen Grundlagen mobil eingeschränkter oder blinder Menschen zu gestalten. Dabei greifen wir auf unsere jahrelangen Erfahrungen im Baugewerbe und auf unsere speziellen Kenntnisse bezüglich des barrierefreien Bauens zurück.